
Mehrere vermummte Täter kamen in der Nacht und flexten Zäune auf: Nach einer gescheiterten Gefangenenbefreiung steht ein Mitglied einer bekannten arabischen Großfamilie vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der 23-Jährige soll vor rund zweieinhalb Jahren mit Komplizen auf das Gelände des Krankenhauses des Maßregelvollzugs in Berlin-Buch eingedrungen sein, um seinen dort nach Straftaten untergebrachten Bruder zu befreien. Der Verteidiger sagte zu Prozessbeginn, sein Mandant werde zu den Vorwürfen schweigen.
In dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs sind psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht. Der 23-Jährige und mindestens drei bislang nicht bekannte Mittäter sollen am 20. Dezember 2023 gegen drei Uhr in der Nacht zwei Zäune um das Krankenhaus mit Werkzeug aufgeschnitten und eine Tür aufgehebelt haben. Laut Ermittlungen hätten sie dann versucht, die Fenstergitter des Zimmers des 28-jährigen Clan-Mitglieds zu durchtrennen. Als Alarm ausgelöst wurde, seien die Täter geflüchtet.
"In neun von zehn Malen gewinnen wir"
Die Anklage lautet auf versuchte Gefangenenbefreiung und Sachbeschädigung. Ein Polizeibeamter sagte als erster Zeuge, nach einem Notruf seien er und eine Kollegin schnell vor Ort gewesen. Ein Fahrzeug mit laufendem Motor habe an einer Einfahrt gestanden, er habe "ein Gesicht mit Sturmhaube" gesehen. Der Fahrer habe dann Gas gegeben. Kurz darauf sei ein zweites Auto weg gerast und verschwunden - "eine Verfolgung war zwecklos".
Die Tür zum Zimmer des 28-Jährigen habe sich zunächst von außen nicht öffnen lassen, weil ein abgebrochener Schlüssel im Schloss gesteckt habe. Als der Mann schließlich von innen geöffnet hatte, habe er die Hände gehoben. Später habe der 28-Jährige gesagt: "Dumm gelaufen, aber in neun von zehn Malen gewinnen wir." Eine DNA-Spur, die an einem damals benutzten Werkzeug sichergestellt wurde, soll zu dem 23-Jährigen geführt haben.
Die beiden Brüder wurden vor zweieinhalb Monaten in einem Prozess nach zwei Brandanschlägen vor einem Gefängnis im Frühjahr 2024 verurteilt. Der 28-Jährige, der den Auftrag dazu laut Anklage als Inhaftierter erteilte, erhielt wegen Anstiftung drei Jahre und drei Monate Haft. Einbezogen wurde ein früheres Urteil. Gegen den 23-Jährigen ergingen wegen Brandstiftung in einem Fall zwei Jahre und sechs Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der aktuelle Prozess wird am 16. Juni fortgesetzt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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