
Die Betreuung kranker Kinder wird nach einer Auswertung der Krankenkasse AOK in Rheinland-Pfalz hauptsächlich von berufstätigen Müttern übernommen. Demnach wurden 2025 landesweit 76 Prozent aller Kinderkrankentage von weiblichen AOK-Mitgliedern beantragt, wie aus Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervorgeht.
Berufstätige und gesetzlich krankenversicherte Väter und Mütter können aktuell pro Jahr und Kind jeweils bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen, Alleinerziehende bis zu 30 Tage. Bei drei oder mehr Kindern sind es zusammen maximal 70 Tage. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Gehalts werden dabei von der Krankenkasse ausgezahlt.
"Dass die Kinderkrankentage nicht gleichberechtigt aufgeteilt werden, dürfte auch daran liegen, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer", sagte der Beauftragte des Vorstandes der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Udo Hoffmann. Er begrüße es daher, dass die zwischenzeitlich vorgeschlagene Kürzung beim Kinderkrankengeld vom Tisch sei. "Eltern sollen frei entscheiden können, wer von beiden das kranke Kind zu Hause betreut und wer arbeiten geht."
In Rheinland-Pfalz hätten sich im Jahr 2025 insgesamt 3,6 Prozent aller Frauen und Männer, die bei der AOK versichert sind und Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, mindestens einmal "Kind krank" gemeldet bei ihren Arbeitgebern – so viele wie seit dem Coronajahr 2022 nicht mehr. Pro Krankheitsfall seien es 2025 im Schnitt 2,5 Tage gewesen, berichtete die AOK.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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