
Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Das sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände jetzt bis zum 10. Juli Stellung nehmen können. Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren sind außerdem für Kinder ab 14 Jahren geplant. Sie sollen sich, sofern sie dies wünschen, aktiv an Verfahren beteiligen können, die sie selbst betreffen.
Schnellere Scheidung
Vor einer Scheidung muss bisher grundsätzlich das sogenannte Trennungsjahr eingehalten werden. Das heißt, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben, damit die Scheidung beantragt werden kann. Es gibt zwar jetzt schon eine Härtefallscheidung bei schwerwiegenden Verfehlungen eines Ehepartners. Doch hier den Nachweis zu führen, benötigt auch Zeit. Jetzt soll klargestellt werden, dass in der Regel von einer unzumutbaren Härte auszugehen ist, wenn ein Ehepartner denjenigen, der die Scheidung beantragt, vorsätzlich verletzt oder auch ein im Haushalt lebendes Kind.
Neuer Wohnort soll geheim bleiben können
Um von Gewalt betroffene Elternteile und ihre Kinder keinem unnötigen Risiko auszusetzen, sollen Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, stattfinden. Denn das lässt womöglich Rückschlüsse auf den neuen Wohnort von Kind und Ex-Partner zu. Wer Opfer von Partnerschaftsgewalt wurde, soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können, dass das Verfahren am Gericht des früheren Aufenthaltsorts des Kindes geführt wird.
Stärkere Stellung des Kindes im Verfahren
Kinder, die mindestens 14 Jahre alt sind, sollen nach den Vorstellungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einem Verfahren, das sie direkt betrifft oder in sonstigen Angelegenheiten, in denen sie vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden sollen, ihre Rechte, falls sie dies wünschen, ohne Mitwirkung ihres gesetzlichen Vertreters wahrnehmen können. Das bedeutet auch, dass das Kind Einblick in alle Unterlagen erhält, die das Verfahren betreffen. Das können Ausführungen der Eltern sein, aber auch Schriftsätze von Sachverständigen oder des Jugendamts.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Panorama":
- Unfall: Untersuchungen in Görlitz nach Hauseinsturz unterbrochen
- Buckelwal "Timmy": Warum Wale nach ihrem Tod explodieren können
- Erdbeben News 2026: Überblick über die aktuellsten Erdbeben-Meldungen
- Hitze-Hammer zu Pfingsten: Bis zu 35 Grad möglich – DWD warnt vor hoher UV-Belastung in ganz Deutschland
NEUESTE BEITRÄGE
- 1
Konstanz: Imam in Moschee bedroht – Polizei nimmt Verdächtigen fest05.06.2026 - 2
Fußball-WM: Die Fußball-Nationalmannschaft in der Einzelkritik30.03.2026 - 3
DFB-Pokal: RB Leipzig setzt gegen FC Bayern auf neue Taktik10.02.2026 - 4
Kriminalität: Toter in Bayern – Polizei nimmt 25-Jährige fest31.05.2026 - 5
Melanie Müller: Ex-Dschungelkönigin wieder vor Gericht wegen Hitlergruß und Drogenfund18.12.2025
Ähnliche Artikel
Transfer News: Berichte: Schalke 04 mit Edin Dzeko einig20.01.2026
Bundesliga News: HSV verpflichtet Dänen Grönbaek fest05.06.2026
Fußball News: Berichte: Erstes Mourinho-Training bei Real Madrid im Juli10.06.2026
Eintracht Frankfurt News: Torwart Kauã Santos fehlt Frankfurt wochenlang02.03.2026
Fußball News: "Beispiellos": Londons Polizei im Großeinsatz zu Mega-Demos16.05.2026
WTA Tennis in Parma: Camila Osorio gewinnt gegen Dominika Salkova14.05.2026
Nürnberg: Rock im Park: So funktionieren Aufbau und Ablauf04.06.2026
NBA 2026: Milwaukee Bucks - New York Knicks im Livestream26.02.2026
Krieg im Nahen Osten: Irans Sportminister schließt Teilnahme an Fußball-WM aus11.03.2026
WTA Tennis in Indian wells Ergebniss: Ekaterina Alexandrova gewinnt gegen Katerina Siniakova09.03.2026













