
Rund fünf Jahre nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis muss sich ein Anästhesist ab Mittwoch (9.00 Uhr) erneut im Frankfurter Landgericht verantworten. Nach einer erfolgreichen Revision gegen das erstinstanzliche Urteil muss die Schwurgerichtskammer prüfen, ob Mordmerkmale vorliegen - infrage kämen Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe.
Der heute 69-jährige Deutsche soll am 18. September 2021 zunächst einer erwachsenen Frau und später im Tagesverlauf vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt haben. Zudem beging der Anästhesist laut dem erstinstanzlichen Urteil weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenz. Trotz ihres schlechten Zustands soll er drei der Kinder nach Hause geschickt haben.
Blutvergiftung
Als letzte Patientin des Tages wurde ein vierjähriges Mädchen behandelt, es starb in der Nacht in der Zahnarztpraxis an einem Multiorganversagen. Die Eltern der zuvor behandelten Kinder brachten diese eigenständig in eine Klinik. Ein Junge und ein Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden, sie überlebten die Blutvergiftung nur knapp.
Im November 2024 wurde der Angeklagte in erster Instanz wegen Totschlags sowie dreifachen versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann den Tod der Kinder zwar billigend in Kauf genommen, aber nicht beabsichtigt hatte.
Revision der Anklagebehörde
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes plädiert und legte erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und erklärte, das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt. Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.
Seit der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Januar 2026 sitzt der Angeklagte wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach den bisherigen Planungen könnte Anfang Oktober ein Urteil verkündet werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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