
Frankfurt ist die Demo-Hauptstadt Deutschlands: In keiner anderen deutschen Stadt werden pro Kopf so viele Versammlungen angemeldet. Nach Angaben des Ordnungsamtes sind im vergangenen Jahr etwa 3,83 Versammlungen pro 1.000 Einwohner angezeigt worden.
Damit liegt Frankfurt laut dem städtischen Ordnungsamt vor Stuttgart mit 2,97, Köln mit 2,45 und Berlin mit 2,2 pro 1.000 Einwohner. Im vergangenen Jahr wurden demnach etwa 2.900 Demonstrationen in der Metropole am Main angemeldet. Die Zahl stieg laut Ordnungsamt zwischen 2019 und 2025 um etwa 59 Prozent.
Konsulate, Bahnhof, Bevölkerung - was sind die Gründe?
Doch woran liegt das? Christian Stark ist Leiter des Servicecenters Veranstaltungen beim Ordnungsamt Frankfurt und sein Team damit auch zuständig für Demonstrationen. Er sieht mehrere Gründe dafür, dass die Zahlen in Frankfurt so hoch sind. Zum einen gebe es mit dem Hauptbahnhof und dem Flughafen eine gute Infrastruktur, die Frankfurter Innenstadt sei zudem bekannt.
Außerdem lebe in Frankfurt eine multikulturelle Bevölkerung, die schneller auch international mobilisiert werde. In Frankfurt gebe es zudem etwa 90 Konsulate, die Ziel von Demonstranten sein könnten.
Ist die Hessische Verfassung besonders?
Der wichtigste Grund sei aber die Landesverfassung. In Hessen gebe es für Versammlungen besonders starke Rechte, sagte Stark. So seien Verbote der Stadt vor Gerichten in jüngster Vergangenheit öfter gekippt worden.
Als Beispiel nannte er die Versammlung vor der geschlossenen Moschee in Rödelheim. 2024 war der bundesweit aktive Verein Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten worden. Die Imam Ali Moschee in Rödelheim war Teil eines Frankfurter Vereins, der eine Teilorganisation des IZH war. Vor dieser finden seitdem regelmäßig Versammlungen statt.
In diesem Fall habe die Behörde zuerst versucht, die Versammlung räumlich zu beschränken und sie auf das Grün neben der Straße zu verlegen. Das wiederum kippte ein Frankfurter Gericht. Ebenso wollte die Stadt feststellen lassen, dass es sich bei den Treffen nicht um eine Versammlung handele, sondern religiösen Charakter habe.
Auch das sah das Gericht anders. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof teilte mit, die Versammlungsfreiheit beschränke sich nicht auf Veranstaltungen, bei denen argumentiert und gestritten wird. Vielmehr umfasse sie vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen. Diese Entscheidungen verdeutlichten laut Stark, wie weitreichend die Grundrechte in Hessen ausgelegt würden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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