
Sollte die EU Kindern und Jugendlichen den Zutritt bei Online-Plattformen wie Tiktok, Instagram, Snapchat und Co. erst ab einem bestimmten Alter gewähren? Damit befassen sich ab heute Experten im Auftrag der Europäischen Kommission. Die Analyse der Fachleute hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Debatte um ein Mindestalter für die Nutzung von sozialen Medien angekündigt.
Was die Experten klären sollen, warum ihre Ergebnisse für die Diskussionen in Deutschland entscheidend sein und Brüssel das letzte Wort haben könnte - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was soll die Expertengruppe machen?
Die von der EU-Kommission beauftragten Experten sollen bis zum Ende des Sommers Vorschläge erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Dabei sollen sie auch eine Empfehlung dazu abgeben, ob ein gesetzliches Mindestalter für Social Media nötig ist. Das ist in den EU-Regeln bisher nicht vorgesehen. Es bräuchte also einen Vorschlag von der Europäischen Kommission aus Brüssel für eine Gesetzesänderung oder neue Regularien.
Kann Deutschland das nicht selbst entscheiden?
Nur zum Teil. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und sie durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Entgegen mancher Vorschläge, die derzeit in der Bundesrepublik diskutiert werden, dürften Deutschland und andere Mitgliedsländer den großen Plattformen allein also gar keine zusätzlichen Pflichten, etwa zur Alterskontrolle, auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden.
Gibt es andere Wege?
Nach den bisherigen Regeln dürfen EU-Mitgliedsländer ihre Bürgerinnen und Bürger in die Pflicht nehmen. Laut Medienrechtsexperte Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg stünden damit die Eltern und Kinder in der Verantwortung - nicht die Plattformen.
"Wenn wir jetzt Kinder kriminalisieren oder sanktionieren zur Umsetzung ihres eigenen Schutzes, dann ist das ein Widerspruch in sich, der mir Kopfschmerzen bereitet", sagte Dreyer der dpa. In Brüssel gilt diese Möglichkeit daher bisher auch als unwahrscheinlich.
Steht in den EU-Regeln nichts zum Kinder- und Jugendschutz?
Doch. Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digtial Services Act - DSA). Artikel 28 ("Online-Schutz Minderjähriger") des DSA verpflichtet Tiktok, Snapchat und Co. "geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen" zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Ob sich daraus ableiten lässt, dass die digitalen Dienste eine Form der Alterskontrolle haben müssen, ist umstritten. Denn der DSA spricht die Online-Riesen an gleicher Stelle explizit von einer Pflicht frei, weitere Daten zur Altersüberprüfung sammeln zu müssen.
Gleichzeitig argumentiert die EU-Kommission: Wer das Alter nicht überprüft, muss andere Wege finden, Kinder- und Jugendliche etwa vor pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten zu schützen.
Gibt es in der EU den Willen, strengere Regeln einzuführen?
Dafür sprechen zumindest mehrere Positionierungen der verschiedenen Akteure. Die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten hatten sich bereits im Oktober 2025 für ein Mindestalter auf Online-Plattformen ausgesprochen. Mit deutlicher Mehrheit stimmten auch die Abgeordneten im Europaparlament für eine solche Forderung. In Frankreich liegt ein entsprechender Gesetzesvorschlag bereits vor und nahm eine Hürde im Parlament.
Gerade aus EU-Ländern mit einer liberaleren Haltung könnte es aber auch Widerstand geben. Schließlich stellt die Einführung eines Mindestalters einen Eingriff in die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen dar.
Wie steht die Bundesregierung zu dem Thema?
In der Bundesregierung wollen zwei von drei Koalitionspartnern - namentlich CDU und SPD - ein komplettes Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Der dritte Koalitionspartner CSU ist dagegen bisher nicht überzeugt. Die CDU hatte auf ihrem Parteitag im Februar gefordert, eine gesetzliche Altersgrenze einzuführen. Führende SPD-Politiker hatten zudem vorgeschlagen, für die Altersverifikation die App "EUDI-Wallet" zu nutzen. Das ist eine Art digitales Portemonnaie der EU.
Was hat es mit diesem digitalen Portemonnaie auf sich?
Die europäische digitale Brieftasche soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es dann eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Dafür hat die EU-Kommission ein spezielles System entwickeln lassen, das an die nationalstaatlichen Gegebenheiten angepasst werden könnte. Damit soll das Alter von Nutzerinnen und Nutzern anonym geprüft werden können, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern.
Die Einbindung dieses Systems oder einer vergleichbaren Alternative als virtuelle Altersschranke könnte laut EU-Kommission nach den geltenden Gesetzen sehr wohl eine Pflicht der Anbieter zur Alterskontrolle darstellen. Die Kommission ist der Auffassung, dass dies vom DSA gedeckt ist. Unklar ist allerdings, ob europäische Gerichte dieser Argumentation folgen würden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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