
Im Fall eines mutmaßlichen Sexualdelikts an einer Schule in Koblenz ist das Ermittlungsverfahren gegen einen 20-Jährigen eingestellt worden. Gegen ihn war Anfang Mai ein Haftbefehl erlassen worden, weil er unter Verdacht stand, an einer Elfjährigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz weiter mitteilte, wurden auch die Ermittlungen gegen einen 18 Jahre alten mutmaßlichen Mittäter eingestellt.
Laut den Angaben befindet sich der 20-Jährige wegen eines zweiten Falls aber weiter in Untersuchungshaft. Darin geht laut der Ermittlungsbehörde um die mutmaßliche Vergewaltigung eines zwölf Jahre alten Mädchen Mitte April in Koblenz. Gegen den 20-Jährigen bestehe ein dringender Tatverdacht, hieß es.
Tatverdacht sei nicht aufrechtzuerhalten
Der Fall an der Schule soll sich Ende April auf einer Toilette ereignet haben. Hierbei geht es um einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf eine Elfjährige. Der Tatverdacht gegen beide Beschuldigte sei nicht aufrechtzuerhalten, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. Zeugenangaben hätten sich nicht als ausreichend belastbar erwiesen.
Und: "Die Auswertung der Handydaten ergab zudem, dass sich beide Beschuldigte zur angegebenen Tatzeit nicht am Tatort befunden haben." Zudem verfügten beide über belastbare und durch Zeugen bestätigte Alibis. Kriminaltechnische Spuren, insbesondere DNA-Spuren, die auf die beiden Beschuldigten hindeuteten, gebe es nicht.
Verfahren wird gegen Unbekannt weitergeführt
"Obgleich die Schule zum mutmaßlichen Zeitpunkt stark besucht und belebt war, fanden sich keinerlei Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Tatgeschehen und den mutmaßlichen Tätern machen konnten", so die Ermittlungsbehörde. "Aus diesem Grund lässt sich das Tatgeschehen an der Schule während des morgendlichen Schulbetriebs in der belebten Pausenzeit nicht mit Gewissheit verifizieren." Das Verfahren werde gegen Unbekannt weitergeführt, hieß es.
Gegen den 20-Jährigen war der Haftbefehl wegen des Falls an der Schule aufgehoben worden. Gegen den 18-Jährigen bestand zu keinem Zeitpunkt ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist.
Bitte der Ermittler: Nicht an Spekulationen im Netz beteiligen
Der Vorfall hat in sozialen Netzwerken Aufsehen erregt. Staatsanwaltschaft und Polizei baten nochmals ausdrücklich darum, "die gesetzliche Unschuldsvermutung zu respektieren und sich an Spekulationen und Hass- und Hetzkampagnen in sozialen Netzwerken nicht zu beteiligen". Wer strafbare Inhalte wie etwa Bedrohungen und massive Beleidigungen poste, muss mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Zudem gebe es derzeit keine Anhaltspunkte für eine besondere allgemeine Gefährdungslage für die Kinder und Jugendlichen an Koblenzer Schulen, hieß es.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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