
Ein 15-Jähriger ist nach einem Hammerangriff auf zwei Schüler in Bayern zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche die beiden Schüler auf einem Pausenhof in der Kleinstadt Friedberg mit dem Hammer verletzt hat, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können binnen einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof beantragen.
Was das Gericht zu Rassismus als möglichem Motiv sagt
Extremismus-Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München hatten unter anderem wegen Mordversuchs aus rassistischen Motiven Anklage gegen den Jugendlichen erhoben. Beides sah das Landgericht nach dem Prozess nicht als erwiesen an. "Er hätte Zeit und Möglichkeit gehabt, weiter anzugreifen, tat das aber nicht", sagte der Gerichtssprecher. Im juristischen Sinne sei der 15-Jährige damit von dem Mordversuch zurückgetreten. Verurteilt wurde er deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung.
Zudem habe der Jugendliche ein Opfer gezielt ausgesucht - unter anderem wegen einer Vorgeschichte mit einer Beleidigung, sagte der Gerichtssprecher. "Er hat nicht wahllos die nächstbesten Opfer genommen." Das Gericht sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass rassistische Vorstellungen zumindest nicht das Hauptmotiv der Attacke gewesen seien. Zu seinen Gunsten wertete das Landgericht zudem, dass der Jugendliche die Tat zu Prozessbeginn gestanden und sich entschuldigt hatte.
Jugendlicher griff mit Helm und uniformähnlichem Anzug an
Der 15-Jährige soll am 2. Oktober 2025 morgens das Gelände der Mittelschule in Friedberg nahe Augsburg mit einem uniformähnlichen Anzug und einem militärisch wirkenden Helm betreten haben. Darüber hinaus soll er zwei erlaubnisfreie Softair-Pistolen dabeigehabt haben. Auf dem Pausenhof soll er dann einen aus dem Irak stammenden Schüler und einen Schüler mit kosovarischen Wurzeln mit dem Hammer auf den Kopf beziehungsweise gegen den Körper geschlagen haben.
Der 15-Jährige, der selbst einmal Schüler der Mittelschule war, wurde kurz darauf von der Polizei festgenommen. Er befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Seine Opfer wurden leicht bis mittelschwer verletzt; die beiden heute ebenfalls 15-Jährigen traten im Prozess als Nebenkläger auf. Sie hatten wie auch die Generalstaatsanwaltschaft sechs Jahre Jugendstrafe unter anderem wegen Mordversuchs gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe bis zu zwei Jahren.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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