
Im Prozess um einen getöteten Gerichtsvollzieher im Saarland hat der Verteidiger eine Erklärung zur Tat für den 26. Mai angekündigt. "Die Handlung als solche wird nicht bestritten werden", sagte Dirk Gerlach am Landgericht Saarbrücken zum Prozessauftakt. Weitere Angaben wollte er vorher nicht machen.
Wegen Mordes ist ein 42 Jahre alter Deutscher angeklagt: Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 den 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach erstochen zu haben, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte.
Laut Anklage: Mindestens 13 Mal zugestochen
Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen, als es im Flur der Wohnung stand, sagte Oberstaatsanwältin Şirin Özfirat. Der Angeklagte habe ein um die Ecke im Wohnzimmer an der Wand hängendes Jagdmesser - das für die Tötung von Wildschweinen gedacht ist - gegriffen und zugestochen.
Mindestens 13 Mal traf er laut Anklage den Kopf und Oberkörper des Gerichtsvollziehers. Die Tat sei besonders grausam gewesen. Der Mann starb wenige Minuten später.
Nach der Tat soll der 42-Jährige nach Angaben von Özfirat laut gerufen haben: "Das war Notwehr." Und: "Da seid ihr selber schuld!" Vorher habe er sich gegen die Zwangsräumung zunächst verbal gewehrt. Er habe behauptet, nichts davon gewusst zu haben.
Wegen Erkrankung vermindert schuldfähig?
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten habe. Daher habe er die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.
Der Mann ist vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht worden. Im Gerichtssaal waren auch Kollegen des Opfers. Nach der Anklageverlesung zeigten sie sich erschüttert.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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