
Welche Themen werden in Deutschland im Jurastudium behandelt - und welche nicht? Das Sexualstrafrecht ist eine Lücke in der juristischen Ausbildung, kritisiert Jurastudentin und Aktivistin Theresia Crone. "Man kann Strafrichter oder Staatsanwalt werden, ohne sich je damit auseinandergesetzt zu haben", sagt die 23-Jährige der Deutschen Presse-Agentur. "Es muss sich dringend etwas ändern. Sexualstrafrecht muss Pflichtstoff werden", fordert sie.
Crone organisierte Ende März die Demonstration gegen digitale sexuelle Gewalt in Berlin mit. Sie ist selbst betroffen - vor einigen Jahren wurden von ihr Fakeprofile und Deepfakes erstellt, wie sie erzählt. "Ich habe gemerkt, dass diese Sachen, die ich erlebe, in meinem Jurastudium gar nicht vorkommen", sagt sie. Es gebe kaum Hochschulen, an denen der Themenkomplex gelehrt werde. "Auch digitale Gewalt spielt kaum eine Rolle."
Hintergrund der aktuellen Debatte über digitale Gewalt sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der „Spiegel" berichtet hatte. Sie wirft ihm vor, Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet zu haben. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt Christian Schertz kündigte an, gegen die "initiale Berichterstattung" des "Spiegels" gerichtliche Schritte einzuleiten.
Kontakt zum Sexualstrafrecht durch freiwillige Angebote
Laut dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), der Interessenvertretung der Jurastudierenden, gehören Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in keiner Justizprüfungsordnung der Bundesländer explizit zum Pflichtfachstoff. An einzelnen Universitäten werden demnach Aspekte thematisiert. Meist handelt es sich dabei jedoch um freiwillige Veranstaltungen - und erreichen daher längst nicht alle Studierenden.
Angebote zu dem Themenbereich gibt es etwa durch die Feminist Law Clinic, einer von Studentinnen gegründeten Rechtsberatung. Im vergangenen Ausbildungsjahrgang hatte diese laut BRF mehr als 6.000 Anmeldungen. Gleichzeitig sprechen sich die Studierendenvertreter wegen der hohen Studienbelastung eher für eine Reduzierung des Pflichtstoffs aus. Es sei aber unbestritten, dass sexuelle digitale Gewalt gesellschaftlich hochrelevant sei und in der juristischen Praxis an Bedeutung gewinne. Deswegen sollten diese Inhalte stärker berücksichtigt werden - etwa durch Umstrukturierung des Stoffs oder den Ausbau freiwilliger, praxisnaher Angebote.
Was heißt das für die juristische Praxis?
Laut Janina Heeg vom Deutschen Anwaltverein ist ein häufiges Argument für das Aussparen des Themenkomplexes, dass die Inhalte bei Studierenden traumatische Erinnerungen auslösen könnten. Das Fehlen der Inhalte zum Sexualstrafrecht mache sich jedoch nach dem Studium in der beruflichen Praxis bemerkbar. "Dadurch, dass man das ausspart, wird meiner Meinung nach eine Barriere geschaffen - und der Zugang zum Sexualstrafrecht zusätzlich erschwert". So kenne sie sowohl in der Staatsanwaltschaft als auch bei Anwälten Personen, die sich deswegen ungern mit Sexualstrafrecht auseinandersetzen.
Zudem werde versäumt, sich Experten heranzuziehen. "Meiner Meinung nach ist ein Jurastudium mehr als Paragraphen zu vermitteln. Es geht auch darum, Grundsteine für die zukünftige Arbeit zu setzen", sagt Heeg. So lerne man im Studium etwa viel über Kapitalverbrechen und könne Mord von Totschlag unterscheiden - das sei aber nicht das, was im Alltag tatsächlich häufig vorkomme.
"Die meisten Delikte liegen nicht bei den Kapitalverbrechen, sondern es gibt deutlich mehr Sexualstraftaten", erklärt Heeg. "Deswegen kann ich das ehrlicherweise nicht nachvollziehen, dass man das im Studium nicht anschneidet."
Zur Bandbreite des Sexualstrafrechts gehören neben sexuellem Missbrauch etwa die Verbreitung pornografischer Inhalte, die Verletzung des Intimbereichs ("Upskirting") sowie Vergewaltigungen. Laut jüngst vorgestellter Polizeilicher Kriminalstatistik bleiben die Zahlen der erfassten Sexualdelikte im vergangenen mit 131.335 Fällen auf einem hohen Niveau.
Wer urteilt, "muss das im Studium gelernt haben"
Heeg zufolge sei abzuwägen, wie tief diese Themen im Studium behandelt werden sollten. "Aber zumindest so, dass man einordnen kann, ab wann Handlungen strafbar sind", findet die Strafanwältin. "Das sollen später die Fachkräfte sein, die es entscheiden sollen, die es verteidigen sollen und auch anklagen sollen."
Jurastudentin Crone berichtet, dass sie im digitalen Raum immer wieder Hass und Gewalt ausgesetzt ist. "Ich erlebe online Beleidigung, Vergewaltigungsdrohungen und massives Stalking." Die 23-Jährige frage sich sehr oft, ob sie sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen sollte. Auch das ständige Kommunizieren mit Staatsanwaltschaften, mit der Organisation HateAid, mit ihren Anwälten und mit Menschen, die sich mit ihrer Sicherheit auseinandersetzen, sei sehr anstrengend. "Das nimmt wahnsinnig viel Zeit und Kraft."
"Am Ende mache ich weiter, weil ich denke, es ist wichtig", sagt Crone. "Aber das kann ja auch nicht ein Dauerzustand sein. Das fühlt sich auch immer wieder so an, als würde ich damit auf eine Art alleingelassen werden." Deswegen müsse sich dringend etwas ändern. "Wer später über Vergewaltigungen oder Deepfakes urteilt, muss das im Studium gelernt haben", fordert sie.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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