
In einem Berufungsprozess um einen aus Rache konstruierten Plagiatsvorwurf hat das Landgericht München I den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Taten wie Betrug, Verleumdung und Urkundenfälschung lastete die Strafkammer dem 72-jährigen Mediziner an, der nach Überzeugung des Gerichts den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, diskreditieren wollte. Zudem muss der Verurteilte eine Schadenswiedergutmachung an das Opfer zahlen - in beträchtlicher Höhe.
Raffinierter Plan mit Ghostwritern
Es ist der Schlusspunkt eines Verfahrens um einen raffinierten Plan, mit dem sich der Mann dem Urteil zufolge an Graw rächen wollte - aus Unzufriedenheit mit der Obduktion seiner 2020 verstorbenen Mutter. Demnach ließ er für Tausende Euro von Ghostwritern ein wissenschaftliches Werk erstellen. Es sollte so wirken, als wäre es 1982 erschienen - und sollte Passagen und Abbildungen aus der Doktorarbeit Graws enthalten. Dadurch sollte der Eindruck entstehen, der Rechtsmediziner hätte aus diesem Werk für seine 1987 erschienene Dissertation an der Universität Hamburg abgeschrieben.
"Wissenschaftskrimi par excellence"
Der Vorsitzende Richter sprach von einer sehr hohen kriminellen Energie, mit der die Plagiatsfälschung begangen wurde und von den drastischen Folgen für das Opfer. Aufgrund der Vorwürfe habe die "ganze berufliche Existenz" des renommierten Rechtsmediziners "beinahe vor dem Aus" gestanden. Mit dem Strafmaß folgte er der Forderung der Staatsanwältin. Diese hatte zuvor in ihrem Plädoyer von einem "Wissenschaftskrimi par exellence" gesprochen. Ohne Anlass habe der Angeklagte sein Opfer "zum Erzfeind" auserkoren, um ihm extremen Ärger zu bereiten.
Hohe Geldzahlung an Opfer
Das Landgericht änderte damit das Urteil des Amtsgerichts München, das den angeklagten Mediziner im März 2025 zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte. Vorangegangen war nun eine Verständigung zwischen den Beteiligten. Danach akzeptierte der 72-Jährige den Schuldspruch des Amtsgerichts, nicht jedoch das Strafmaß. Das Landgericht knüpfte seine Bewährungsstrafe zudem an die Auflage einer Zahlung von 210.000 Euro an Graw, wovon 100.000 Euro bereits bezahlt wurden. 15.000 Euro muss der Verurteilte zudem an die Staatskasse bezahlen.
Zudem verpflichtete das Gericht den 72-Jährigen dazu, bestimmte Äußerungen zu unterlassen. So darf er etwa die Plagiatsvorwürfe gegen Graw nicht mehr erheben. Behaupten darf er auch nicht mehr, dass seine Mutter erst in der Rechtsmedizin an Unterkühlung starb oder dass ihr Zahngold herausgebrochen wurde, das dann verschwand. Zudem muss der Angeklagte eine Internetseite mit Vorwürfen löschen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann Revision eingelegt werden.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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