
Schlagersängerin Melanie Müller will nach eigenen Angaben auf weitere juristische Schritte nach dem Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes verzichten. Die 37-Jährige teilte auf ihrer Instagram-Seite mit, sie habe sich nach "sehr reiflicher Überlegung" entschieden, die Revision nicht weiter zu verfolgen. Zuvor hatte die "Leipziger Volkszeitung" berichtet.
Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Es verhängte eine Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro – insgesamt 3.500 Euro. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und zunächst angekündigt, Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden einlegen zu wollen. Damit könnte das Urteil nun rechtskräftig werden.
Müller: Druck auf Familie zu groß
In dem Statement begründete Müller den Verzicht auf die Revision vor allem mit dem Druck, der "in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde". Sie betonte, dass die Entscheidung keine Zustimmung zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen bedeute. Sie bleibe bei ihrer Darstellung der Ereignisse und betonte, dass sie sich von jeglicher extremistischer Ideologie distanziere.
Laut Landgericht hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, begründete Karen Aust, Vorsitzende am Landgericht Leipzig, die Entscheidung.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt. In zweiter Instanz war die Höhe der Tagessätze geringer ausgefallen, weil das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer eingestuft hatte.
Schlagersängerin hatte Vorwürfe immer zurückgewiesen
Müller hatte in beiden Prozessen die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Panorama":
NEUESTE BEITRÄGE
- 1
RB Leipzig News: Regel missachtet: Balljunge sorgt für Leipzig-Frust03.05.2026 - 2
Berlin: Elefantenfamilie im Berliner Tierpark ab 27. Juni zu sehen12.06.2026 - 3
Fußball News: Nach Verletzungspause: Havertz gibt Comeback für Arsenal11.01.2026 - 4
Olympia 2026: Erste Verfahren nach Hass-Postings gegen deutsche Sportler15.02.2026 - 5
NBA 2025/26: New York Knicks gegen Phoenix Suns im Livestream17.01.2026
Ähnliche Artikel
Marrakech Open: Kirkov / Stevens siegt gegen Arribage / Albano03.04.2026
Tour de France 2026: 8. Tour-Etappe: Massensprint in der Hitze von Bergerac?10.07.2026
Fußball-WM: Tuchels Stratege Rice: Unverzichtbar und hochgelobt26.06.2026
Paarhufer auf Abwegen: Ausgebüxter Schafbock mampft Gurkenernte weg08.07.2026
Wetter in Nordrhein-Westfalen, Deutschland: Hitze-Einsätze in Seniorenheimen - mehr Schutz gefordert27.06.2026
Fußball-WM: Kurzvorschauen für die WM-Spiele am Dienstag und Mittwochfrüh29.06.2026
Unfall: Auto stürzt von acht Meter hoher Mauer in den Main – fünf Verletzte25.04.2026
Fußball News: Neuer Prozess um Tod von Maradona beginnt14.04.2026
WTA Tennis in Bad homburg: Diane Parry dominiert das Spiel gegen Aoi Ito20.06.2026
WTA Tennis in Strasbourg: Jaqueline Cristian gewinnt gegen Daria Kasatkina21.05.2026














