
Die Verteidigung im Mordfall Fabian hat Verfahrensfehler bemängelt und der Befragung einer Polizistin als Zeugin sowie der Verwertung von Vernehmungsaufzeichnungen widersprochen. Sie begründete dies damit, dass die Angeklagte noch als Zeugin vernommen worden sei, obwohl gegen sie schon ein Tatverdacht bestanden habe. Sie sei bei der Vernehmung nicht über ihre Rechte informiert worden. Das Gericht hat sich zu einer Beratungspause zurückgezogen.
Das Gericht wollte eigentlich die Polizistin befragen, die die Angeklagte vom Fundort der Leiche ins Revier gefahren und dort vernommen hatte. Die Polizistin sagte aus, dass erst am 16. Oktober ein Tatverdacht gegen die Angeklagte bestanden habe - die erste Vernehmung fand am 14. Oktober statt. Die Verteidigung wies darauf hin, dass ein anderer Polizist noch am 14. Oktober von einer zweiten Zeugin davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass der gemeldete Leichenfund nicht so zufällig war wie dargestellt. Dies sei der vernehmenden Beamtin sicher zugetragen worden. Sie hätte daraufhin die nun Angeklagte über den Tatverdacht informieren müssen.
Die Aussagen der Zeugin müssten daher aus dem Protokoll gestrichen und die Aufzeichnungen der Vernehmung dürften nicht genutzt werden, so ihre Forderung.
Nach einer später revidierten Erklärung der Angeklagten hatte sie die Leiche am Abend des 13. Oktober gefunden, als sie mit zwei unterschiedlichen Freunden jeweils am Fundort war. Die Freunde hätten ihr aber eindringlich abgeraten, die Polizei zu rufen, sagte die 30-Jährige. Sie meldete den Fund dann erst am 14. Oktober. Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an dem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.
Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen. In dem seit dem 28. April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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