
Ein Mann, der seine Freundin mit Narkosemitteln betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt hat, muss dafür elf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Das Landgericht München I verurteilte den 28 Jahre alten Studenten aus China unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Es verhängte außerdem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Angeklagte seine damalige Freundin über Monate hinweg in seiner Wohnung insgesamt achtmal betäubte und vergewaltigte - teilweise über Stunden. Die Videos, die der Angeklagte davon anfertigte, nannte eine Ermittlerin nach Angaben des Gerichts "das Schlimmste, das sie je gesehen habe".
Taten "menschen- und frauenverachtend und monströs"
Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner nannte die Taten "hochkriminell, hochprofessionell, menschen- und frauenverachtend und monströs". In Chatgruppen tauschte der Student sich mit anderen Landsmännern aus, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden.
Diese Chats mit dem Namen "Fahrschule" seien "extrem menschen- und frauenverachtend" gewesen, Frauen seien dabei als "Privatautos" bezeichnet worden, wenn es die eigene Lebensgefährtin war oder als "Luxusautos", wenn es sich um besonders attraktive Frauen handelte. Im betäubten Zustand wurden die Frauen "tote Schweine" genannt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert, sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die Verteidigung forderte für den Studenten aus China sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.
Richter: "Pelicot ist kein Einzelfall"
Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war.
"Pelicot ist kein Einzelfall", sagte Richter Koppenleitner. "Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit."
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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