
In einer Chatgruppe tauschten sich mehre Männer über sexuelle Übergriffe auf betäubte Frauen aus. Einer von ihnen gab medizinische Ratschläge zur Sedierung von Opfern. Der 32-Jährige aus China, inzwischen promovierter Mediziner, ist nun am Landgericht Berlin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden - wegen Beihilfe zur schweren Vergewaltigung sowie der schweren sexuellen Nötigung in drei Fällen.
Der Angeklagte habe als Mitglied eines Missbrauchs-Netzwerks innerhalb der Chatgruppe wiederholt Ratschläge zur Sedierung von Frauen gegeben. Es handele sich um gravierende Straftaten, betonte der Vorsitzende Richter Thilo Bartl. "Solche Fälle sind frauenverachtend, weil Frauen zu reinen Objekten degradiert werden", so der Richter bei der Urteilsverkündung.
"Im Internet verbreitet und beklatscht"
Aus Sicht des Gerichts muss man davon ausgehen, dass es sich um ein Massenphänomen handelt. Der Richter wies unter anderem auf ein Verfahren in Großbritannien hin. "Sexualstraftaten werden nicht mehr still und heimlich begangen, sondern öffentlich im Internet verbreitet und beklatscht."
Ein Mitglied der Chatgruppe hat laut Urteil serienmäßig Frauen überfallen und vergewaltigt. Der Angeklagte habe ihm ein konkretes Beruhigungsmittel empfohlen. Aus den Chatnachrichten ergebe sich, dass der später in Frankfurt am Main angeklagte Täter das Mittel verwendet habe, so der Richter. Das Gericht habe "keine Zweifel, dass das eine Beihilfe ist".
Auch Verlobte missbraucht
Der jetzt verurteilte Mediziner, der aus China stammt, soll Anfang 2024 zu acht Mitgliedern einer Chatgruppe auf dem Messenger-Dienst Telegram gehört haben. Diese habe den Mitgliedern "als Austauschplattform bezüglich schwerer Sexualverbrechen – konkret Vergewaltigungen nach vorheriger Sedierung – zum Nachteil von Frauen" gedient, heißt es in der Anklage.
Darüber hinaus waren die Richter überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2020 und 2021 seine Verlobte in drei Fällen sexuell missbraucht habe. Die Taten sollen sich in einem Hotelzimmer in Peking ereignet haben. Die Frau sei ebenfalls sediert - also bewusstlos - gewesen. An den Taten seien teilweise weitere Männer beteiligt gewesen, so das Gericht.
Ermittlungen in mehreren Bundesländern
Dem Strafverfahren in Berlin waren Ermittlungen in mehreren Bundesländern gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern vorausgegangen. Ausgangspunkt war eine Meldung durch das hessische Landeskriminalamt. Im Zuge der Datenauswertung wurde der Angeklagte als Teilnehmer des Gruppenchats ermittelt.
Bei einer Durchsuchung wurden mehrere Videodateien gefunden, die laut Anklage die Taten aus den Jahren 2020 und 2021 zeigten. Die Verlobte des 32-Jährigen berief sich im Verfahrens auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und machte keine Aussagen.
Der 32-Jährige befindet sich seit September 2025 in Untersuchungshaft. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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