
Um Fußgänger besser vor schweren Folgen von Autozusammenstößen zu schützen, fordern Unfallforscher Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Ortschaften. Fachleute der Björn Steiger Stiftung gehen nach einer Analyse von Polizeiberichten zu Hunderten Autounfällen mit schwer verletzten oder getöteten Fußgängern davon aus, dass durch eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung Leben gerettet werden könnten. Mit zuletzt 406 im Straßenverkehr getöteten Fußgängerinnen und Fußgängern stagniere die Zahl in den vergangenen Jahren auf unbefriedigend hohem Niveau, hieß es bei der Vorstellung der Daten in Münster.
"Umkehrung von Regel und Ausnahme" gefordert
"20 Stundenkilometer können einen Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Stiftung. Es gehe dabei nicht um eine ausnahmslose Einführung von Tempo 30 in Städten, sondern um eine "Umkehrung von Regel und Ausnahme", erläutert der Unfallforscher.
Werde das Tempo innerorts grundsätzlich reduziert, könnten 50 Stundenkilometer zur Ausnahme erklärt werden - etwa auf größeren Hauptstraßen. Bei geltender Gesetzeslage sei es häufig für Planer schwierig, Tempo 30 durchzusetzen. Für Autofahrer seien andererseits sich ständig ändernde Tempo-Begrenzungen schnell unübersichtlich.
Fußgänger vor allem beim Überqueren der Straße gefährdet
Für die Auswertung hatte das Team der Unfallforschung der Stiftung das Unfallgeschehen zwischen 2021 und 2024 unter die Lupe genommen und mehr als 1700 polizeiliche Unfallberichte ausgewertet. Ein wesentliches Ergebnis: Fußgänger kommen besonders häufig schwer zu Schaden, wenn sie die Straße überqueren. Der sogenannte Überschreiten-Unfall macht der Untersuchung zufolge 60 Prozent aller Unfälle mit PKW- und Fußgänger-Beteiligung aus. Die Mehrheit dieser Unfälle passiere dabei bei Tempo 50, so Brockmann.
Die Analyse zeige zudem, dass Fußgängerüberwege zur Falle werden könnten: Ein Viertel aller Auto-Fußgänger-Unfälle beim Überqueren der Straße passierten an Zebrastreifen oder anderen Querungshilfen. In rund einem Drittel seien später sicherheitsrelevante Mängel an der Anlage festgestellt worden, etwa durch fehlende Beschilderung, Sichtbehinderungen oder verblasse Markierungen: "Solche Anlagen vermitteln eine Scheinsicherheit und sind inakzeptabel", sagte Brockmann.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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