
Ein 66 Jahre alter Mann hat seine pflegebedürftige Mutter derart körperlich misshandelt, dass sie an den Folgen starb. Das Landgericht Verden verurteilte den Mann für diese Tat zu viereinhalb Jahren Haft. Da er im April 2025 bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und des Herstellens von Kinderpornografie zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden war, sprach die Vorsitzende Richterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft, die Verteidigung eine von weniger als fünf Jahren beantragt.
Babyfon hatte die Taten gefilmt
Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die gebrechliche Frau im Juli 2024 in ihrer Wohnung in Oyten vorsätzlich mehrfach grob in ihr Bett schubste. Als die 89-Jährige schließlich gelegen habe, habe der Angeklagte sie trotz ihrer gekrümmten Wirbelsäule aufs Bett gedrückt, um sie in eine gerade Position zu bringen. Die Tat wurde von einem Babyfon auf dem Nachttisch gefilmt, das die Enkeltöchter aufgestellt hatten.
Die Frau erlitt eine Rückenmarksverletzung und einen Wirbelsäulenbruch. In der Folge hatte sie einen Kreislaufkollaps. Am nächsten Morgen fand der Pflegedienst sie tot in ihrem Bett. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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