
Sänger Heino (87) geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Beim Landgericht Neuruppin sei per Eilantrag eine einstweilige Verfügung beantragt worden, sagte Heinos Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Dies erfolgte demnach, weil ein AfD-Kandidat in der Uckermark in Brandenburg vor der Landratswahl an diesem Sonntag mit Heino Wahlwerbung gemacht hatte und der Aufforderung von Heinos Rechtsanwalt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, nicht nachgekommen war. Der Sänger verlangt zudem 250.000 Euro Schmerzensgeld.
AfD-Kandidat Felix Teichner (35) hatte in sozialen Medien geschrieben: "Am Sonntag würde Heino Felix wählen." Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über den Fall berichtet.
"Das ist eine Unverschämtheit, und das geht zu weit", lässt Heinos Manager von dem Sänger ausrichten. Die einstweilige Verfügung soll verhindern, dass Teichner Heinos Namen im Rahmen von Wahlwerbung erneut verwendet. Teichner sagte der Bild-Zeitung, Heinos Rechtsanwalt sollte überlegen, ob er wirklich mit Kanonen auf Spatzen schießen wolle. Er stellte in Frage, dass dem Sänger ein Schaden entstanden ist.
"Schwachsinn", Heino in rechter Ecke zu vermuten
Der Politiker habe sich nach der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, als Heino-Fan bezeichnet und versprochen, die Werbung zu löschen. Das sei aber nicht genug, sagte Werner. "Es besteht ja die Gefahr, dass die Tat wieder begangen werden kann."
Heino habe sich öffentlich bereits gegen die AfD ausgesprochen, und es sei inakzeptabel, von der Partei vor ihren Karren gespannt zu werden. Der Sänger hätte aber bei einem ähnlichen Vorgehen einer anderen Partei auch juristische Schritte eingeleitet, sagte Werner.
Heino ist zurzeit auf Tournee. Bei seinen Konzerten singt er Volkslieder und auch die deutsche Nationalhymne. Der Sänger werde seit Jahrzehnten von manchen in der rechten Ecke vermutet, sagte Werner. "Das ist der größte Schwachsinn, den es gibt. Es ist ein großes Problem in Deutschland, dass man das Thema Heimat mehr oder weniger einer Partei überlassen hat, und zwar der falschen."
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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