
Nach dem verheerenden Unfall bei Freiburg mit drei toten Familienmitgliedern vor rund einem Jahr ist der Fahrer des Autos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei dem Unfall starben unter anderem seine sechsjährige Tochter und sein 27 Jahre alter Neffe. Das Amtsgericht Freiburg verhängte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Es folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
"Meine Strafe wird für Sie wahrscheinlich nebensächlich sein", sagte Richter Stefan Schuller bei der Urteilsverkündung. "Mit der Schuld werden Sie ein Leben lang leben müssen." Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige Anfang Mai vergangenen Jahres mit mehr als 1,4 Promille im Blut den Unfall auf der Bundesstraße 3 zwischen Schallstadt und Freiburg verursachte.
Drei Tote, vier Schwerverletzte
Das Auto war mit insgesamt sieben Familienmitgliedern besetzt und prallte auf einem Parkplatz entlang der B3 frontal auf den ordnungsgemäß geparkten Anhänger eines Sattelzugs. Anschließend geriet der Wagen in Brand. Es starben der 27 Jahre alte Neffe des Verurteilten sowie zwei Mädchen im Alter von sechs und 13 Jahren, die restlichen Insassen wurden schwer verletzt. Ein Sachverständiger rekonstruierte eine Aufprallgeschwindigkeit von rund 70 Kilometern pro Stunde.
Das Gericht wertete mehrere Fehler als zusammenwirkend: Der Angeklagte ist alkoholisiert ins Auto gestiegen, hat zu viele Personen mitgenommen und die vier Kinder - drei davon seine leiblichen - auf der Rückbank nicht entsprechend gesichert. Aufgrund der schweren oder tödlichen Verletzungen der Beteiligten wird davon ausgegangen, dass die vier Kinder sowie der Neffe auf der Rückbank nicht angeschnallt waren. Alkoholbedingt sei es schließlich zu dem Fahrfehler gekommen, sodass der Mann von der Fahrbahn abkam und gegen den Anhänger prallte.
Verurteilter nicht vorbestraft
Strafmildernd wertete das Gericht, dass der 47-Jährige nicht vorbestraft war und sich tief schuldig zeigte. Zwei der Todesopfer, sein Neffe und seine sechsjährige Tochter, stammen aus dem engsten Familienkreis. Bei dem 13 Jahre alten Todesopfer handelte es sich um die Tochter seiner Ex-Partnerin aus voriger Beziehung. Der Mann befinde sich seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung und sei vom Geschehenen gezeichnet. Sein Führerschein wurde ihm nach einem Jahr vorläufigen Entzugs nun endgültig abgenommen. Frühestens in einem Jahr und acht Monaten kann er demnach einen neuen beantragen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
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