
Mehrere Länder fordern gesetzliche Regelungen gegen ungewollte Filmaufnahmen in der Sauna oder Umkleidekabine. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits strafrechtliche Regelungen gegen solchen "digitalen Voyeurismus" angekündigt.
Filmen in der Sauna ohne Konsequenzen
Der Gesetzentwurf müsse zeitnah kommen, verlangte NRW-Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat. Ein entsprechender Vorstoß seines Bundeslandes, Niedersachsens und des Saarlands soll nun in Bundesrats-Ausschüssen beraten werden. Darin geht es auch um unerwünschte Aufnahmen des bekleideten Intimbereichs oder Gesäßes.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann von der SPD berichtete vom Fall zweier Frauen aus Leipzig, die in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt worden waren. Mit ihrer Anzeige hätten sie aber keinen Erfolg gehabt, weil dieses Verhalten bislang nicht strafbar ist. Der Mann habe sein Handy inklusive der Aufnahmen von der Polizei zurückerhalten. "Und das war der zweite Schock für die beiden Frauen, dass der Mann sich auch heute noch ungeniert die Nacktbilder und Filme von ihnen auf seinem Handy ansehen kann."
Bilder können in Sekunden weltweite Verbreitung finden
Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) wies auf die potenziell schwerwiegenden Folgen für Betroffene hin. Technische Entwicklungen machten es heute leichter denn je, Bildaufnahmen zu fertigen, zu speichern und in Sekunden weltweit zu verbreiten.
Das Grundgesetz sichere die sexuelle Selbstbestimmung, argumentierte der nordrhein-westfälische Minister Limbach. "Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob seine Körperteile fotografiert, gefilmt werden oder eben nicht." Betroffene würden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. "Saunen, Umkleiden, Duschen oder ähnliche Orte sind Rückzugsräume. Menschen begeben sich dorthin in dem festen Vertrauen, dass diese Orte geschützt sind."
Was heute schon gilt
Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen. Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an [email protected]. +++
Weitere aktuelle News im Ressort "Panorama":
NEUESTE BEITRÄGE
- 1
NBA 2025/26: Cleveland Cavaliers - Los Angeles Lakers im Livestream27.01.2026 - 2
Tennis News: Erstrunden-Aus für Tatjana Maria in Melbourne19.01.2026 - 3
ATP Tennis in Indian Wells Ergebniss: Nikoloz Basilashvili gewinnt gegen Christopher O'Connell04.03.2026 - 4
NFL Liveticker: New York Jets vs. New England Patriots Live-Ergebnisse, Spielstand und Highlights29.12.2025 - 5
Fußball News: 3:1 gegen Kiel: Hannover holt im Aufstiegsrennen weiter auf08.02.2026
Ähnliche Artikel
Eilmeldung: Mindestens fünf Tote bei Zugunglück in Spanien18.01.2026
Olympia 2026: Nach Viererbob-Sturz: Österreicher aus Klinik entlassen24.02.2026
Tennis News: Trotz Hitze und Krämpfen: Sinner in Melbourne weiter24.01.2026
Bahn: Bahn-Mitarbeiter am Hamburger Bahnhof attackiert04.02.2026
Ermittlungen laufen: Bankraub nahe Bremen - 14 Schließfächer aufgebrochen14.02.2026
Olympia 2026: "Psychoterror": Biathletin Preuß berichtet von Online-Hass21.02.2026
Olympia 2026: Olympia-Premiere für Skibergsteiger: Deutsche wird Vierte19.02.2026
Olympia 2026: Wieder Slalom-Drama um Dürr: Aus am ersten Tor18.02.2026
WTA Tennis live - BNP Paribas Open: Semenistaja gegen Osuigwe - Alle Matches im Ticker02.03.2026
Borussia Dortmund News: Frankfurt und Dortmund eröffnen das Bundesliga-Jahr 202608.01.2026












